Hilfsnavigation
Seiteninhalt
26.01.2019

Bestellung als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in

Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Nordwestmecklenburg

Aufgrund des § 10 Abs. 2 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der derzeit gültigen Fassung wird Folgendes öffentlich bekanntgegeben:

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nordwestmecklenburg erfolgten drei neue Bestellungen zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern:

  • Frau Stefanie Lehmann wurde mit Wirkung vom 15. September 2018 als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin für den Bezirk NWM 03 bestellt und übernimmt damit den ehemaligen Bezirk von Herrn Käker.
  • Herr Henry Vinke wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2019 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk HWI 04 bestellt und übernimmt damit den ehemaligen Bezirk von Herrn Nieß.
  • Herr Lars Gerath wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2019 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk HWI 02 bestellt und übernimmt damit den ehemaligen Bezirk von Herrn Borowski.

Die aktuellen Kontaktdaten können auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.

Grevesmühlen, 03. Januar 2019
M. Rudolph, Fachdienstleiterin

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.