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01.02.2019

Bekanntmachung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128 – 1) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom 11. Dezember 2015 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128-2-5) wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar festgelegt:

Im nachstehend aufgeführten historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar dürfen am Sonntag, den

  • 14. April,
  • 28. April,
  • 05. Mai,
  • 19. Mai,
  • 02. Juni,
  • 30. Juni,
  • 07. Juli,
  • 21. Juli,
  • 28. Juli,
  • 11. August,
  • 01. September, und
  • 08. September 2019

Verkaufsstellen geöffnet sein:

Ort: Historische Altstadt
(begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen)

Verkaufszeitraum: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Auf die Beschäftigtenschutzregelungen nach § 6 Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) wird verwiesen.

Wismar, 23. Januar 2019


Thomas Beyer
Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.