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21.01.2017

Lärmminderungsplanung der Hansestadt Wismar

Betrifft:     Entwurf
Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar
Hier:          Öffentliche Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47d BImSchG

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 15.12.2016 zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 2 für die Hansestadt Wismar liegt in der Zeit vom 30.01.2017 bis einschließlich 24.02.2017 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr  sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen um ein öffentliches Verfahren handelt und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse, Bürgerschaft) beraten und entschieden werden, sofern dies nicht vom jeweiligen Einwender ausdrücklich eingeschränkt wird.
Es besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter (Herr Faasch, Tel. 03841 251-6026) zu vereinbaren.


Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister
Bauamt, Abt. Planung

Quelle: Stadtanzeiger 01/2017

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.