Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ der Hansestadt Wismar tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.