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02.06.2022

Allgemeinverfügung der Hansestadt zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V) vom 18. Juni 2007 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsordnung – BädVerkVO M-V) vom 22. März 2019 erlässt der Bürgermeister der Hansestadt Wismar folgende Allgemeinverfügung:

  1. Für die historische Altstadt der Hansestadt Wismar in den Grenzen nach Nr. 2 wird der gewerbliche Verkauf in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr für folgende Sonntage freigegeben:

    12. Juni, 10. Juli, 31. Juli, 21. August, 11. September und 27. November 2022

  2. Die Verfügung nach Nummer 1 bezieht sich auf die historische Altstadt der Hansestadt Wismar, begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen.

  3. Soweit durch Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Landkreises Nordwestmecklenburg abweichenden Regelungen zur Offenhaltung von Verkaufseinrichtungen getroffen werden, ein Verkauf nicht zulässig oder untersagt ist, treten die Regelungen dieser Allgemeinverfügung für die Dauer der abweichenden Regelungen zurück.

  4. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

  5. Diese Allgemeinverfügung und die Begründung können bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Ordnungsamt, Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar während der üblichen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Hansestadt Wismar in Wismar erhoben werden.

Wismar, 31. Mai 2022

Thomas Beyer
Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.