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23.10.2020

Afrikanische Schweinepest (ASP)- Achtung Schweinehalter und Jäger!

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg informiert

Afrikanische Schweinepest (ASP)- Achtung Schweinehalter und Jäger

Nach dem ersten, am 10.09.20 bestätigten Virusnachweis bei einem verendeten Wildschwein im benachbarten Bundesland Brandenburg, breitet sich die Infektion in Richtung Norden aus. Damit hat sich die Entfernung der Fundstelle eines infizierten Wildschweins bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns auf etwa 80 Kilometer (Luftlinie) reduziert.

Die für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung infiziert sowohl Wild- als auch Hausschweine. Für die hiesigen Schweinehalter und Jäger bedeutet das erhöhte Wachsamkeit und Mitwirkung bei der Prävention.

Um einen Eintrag in die Schweinebestände zu vermeiden, sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

Biosicherheitsmaßnahmen für Schweinehalter:

  • konsequente Hygienemaßnahmen auf dem Hof einhalten, wie z.B. Kleidungswechsel, Zugangsbeschränkungen für Personen, Schadnagerbekämpfung, Reinigung und Desinfektion, Hunde vom Schweinestall fernhalten,
  • es ist verboten Speise- und Küchenabfälle (inklusive Wurstwaren und Schlachtabfälle) zu verfüttern,
  • Futtermittel und Einstreu sind so zu lagern, dass Wildschweine hierzu keinen Zugang haben. Grünfutter sollte von Flächen stammen, zu denen Wildschweine keinen Zugang haben,
  • der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist strikt zu unterbinden,
  • alle unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand mit hohem Fieber bzw. erhöhter Sterblichkeit sind durch den Hoftierarzt abklären zu lassen
  • jeder Schweinehalter muss in der Lage sein, seine Schweine notfalls unverzüglich Aufstallen zu können
  • Tote Tiere und Tierkörperteile sind über die SecAnim in Malchin (Telefon: 03994-20960) entsorgen zu lassen

Jagdausübungsberechtigte haben Indikatortiere umgehend zu beproben (vorzugsweise mittels Bluttupfer bzw. über Schweiß-/Organprobe) und virologisch auf ASP untersuchen zu lassen. Dazu zählen immer:

1. Fallwild

  • Verendet aufgefundene Wildschweine
  • Krank angesprochene oder verhaltensauffällige Wildschweine
  • Erlegte Wildschweine mit erkennbaren pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten

2. Unfallwild

Das Merkblatt zur Probeneinsendung finden Sie auf der Homepage der Landkreises.

Alle Schweinehalter, die noch nicht beim Veterinäramt entsprechend registriert sind, haben dieses unverzüglich nachzuholen unter den Telefonnummern 03841-3040-3912 und 3901 oder n.kebschull@nordwestmecklenburg.de.

Bitte melden Sie uns den Fund von Fall- und Unfallwild von Wildschweinen. Am Wochenende und außerhalb der normalen Dienstzeiten bitte dafür die Telefonnummer 0385-50000 der Leistelle verwenden.

Bei fachspezifischen Fragen steht Herr Dr. Aldinger telefonisch unter 03841-3040-3900 zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.