Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin (Planfeststellungsbehörde) vom 20.01.2023, Az. 57ppo/016-2022#002 ist der Plan für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden.
Vorhabenträgerin ist die DB Netz AG.