Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
Aufgrund der §§ 46 Abs. 1, 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024, hat
Herr Reinhard Sieg
(DIE LINKE, Wahlbereich 2)
sein Mandat in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mit Wirkung zum 31.12.2024 niedergelegt.
Dieser Sitz geht nunmehr mit Wirkung zum 09.01.2025 gemäß § 46 Abs. 5, § 34 LKWG M-V auf
Herrn Andreas Behm
(DIE LINKE, Wahlbereich 2)
über.
Wismar, den 09.01.2025
gez. A. Sydow
Gemeindewahlleiterin
Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 4 LKWG M-V kann in Anwendung des § 35 LKWG M-V binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2 in 23966 Wismar zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.