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09.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerschaftswahl am 09. Juni 2024 in der Hansestadt Wismar - Sitzübergang -

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Gemäß § 5, § 46 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2024 (GVOBl. M-V S. 46) wird Folgendes bekannt gegeben:

Aufgrund der §§ 46 Abs. 1, 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024, hat

Herr Reinhard Sieg
(DIE LINKE, Wahlbereich 2)

sein Mandat in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mit Wirkung zum 31.12.2024 niedergelegt.

Dieser Sitz geht nunmehr mit Wirkung zum 09.01.2025 gemäß § 46 Abs. 5, § 34 LKWG M-V auf

Herrn Andreas Behm
(DIE LINKE, Wahlbereich 2)

über.

Wismar, den 09.01.2025

gez. A. Sydow
Gemeindewahlleiterin

Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 4 LKWG M-V kann in Anwendung des § 35 LKWG M-V binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2 in 23966 Wismar zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof