Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Von allen Urkundenarten gibt es auch mehrsprachige Dokumente und beglaubigte Ablichtungen der Registereinträge.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Heiratsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Können Sie das Standesamt nicht persönlich aufsuchen? Dann nutzen Sie einfach unseren Service:
Sie können Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Um Ihnen Zeit und Wege zu sparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden zu bestellen.
Fügen Sie der Bestellung bitte einen Nachweis Ihrer Berechtigung zum Erhalt der Urkunde bei (Kopie des Personalausweises).
Geburtsurkunde |
12,00 € |
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch | 12,00 € |
Internationale Geburtsurkunde | 12,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
wenn deutsches Recht zu beachten ist |
65,00 € |
wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 70,00 - 220 € |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen deutschen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates, wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher vereinbarungen vorgesehen ist. |
gebührenfrei |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer | 65,00 € |
Heiratsurkunde | 12,00 € |
internationale Heiratsurkunde | 12,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
Sterbeurkunde |
12,00 € |
internationale Sterbeurkunde | 12,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
Eidesstattlichen Versicherung |
30,00 € |
Erklärung zur Namensführung | 30,00 € |
Bescheinigung über eine Namensänderung | 12,00 € |
Auskunft aus einem Personenstandsregister | 15,00 bis 70,00 € |
Suchen eines Eintrags, je nach Aufwand | 20,00 € bis 70,00 € |
Die Gebühren sind für jedes Bundesland einheitlich geregelt.
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht
Für weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, wird die halbe Gebühr berechnet.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Zahlungsempfänger:
Hansestadt Wismar
IBAN :
DE 98 1405 1000 1000 0606 55
BIC:
NOLADE21WIS
Bank:
Sparkasse NWM
Verwendungszweck:
00063002, Name