Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen die in Wismar verstorben sind, werden also vom Standesamt Wismar beurkundet.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Sterbeurkunde |
15,00 € |
internationale Sterbeurkunde | 15,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
Zahlungsempfänger:
Hansestadt Wismar, Standesamt
IBAN :
DE 98 1405 1000 1000 0606 55
BIC:
NOLADE21WIS
Bank:
Sparkasse NWM
Verwendungszweck:
00063002, Name