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Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
[Nr.99079003012000 ]

Volltext

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Erforderliche Unterlagen

Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?ortSearchText=Wismar&acOrtId=&leistungId=110116621#top

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50

  • Gebühr: 7,50 Euro

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

Zuständig

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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E-Mail
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054

Kontakt

Nina Berg
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-1053
Fax: 03841 251-777-1059
E-Mail
Frau Birgit Anderson
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1058
E-Mail
Ariane Strauß
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1059
E-Mail
Jana Lehmkuhl
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1056
E-Mail
Frau Marika Hoedt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1057
E-Mail