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Senatoren der Hansestadt Wismar

Gemäß § 11 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 bestimmt die Bürgerschaft die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.
Die Bürgerschaft wählt als erste Person eine Beigeordnete oder einen Beigeordneten. Die oder der Beigeordnete ist hauptamtlich tätig und wird für sieben Jahre und sechs Monate gewählt. Die oder der Beigeordnete hat die Funktion des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters.
Darüber hinaus wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Diese Person übt die Stellvertreterfunktion ehrenamtlich aus. Die erste und zweite Stellvertretung des Bürgermeisters führt die Dienstbezeichnung "Senatorin“ oder „Senator".

Der 1. Stellvertreter, Herr Michael Berkhahn, ist hauptamtlicher Beigeordneter und führt das Dezernat für Bauwesen und kommunale Betriebe.

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Telefon: 03841 251-9300
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Die 2. Stellvertreterin ist Amtsleiterin des Amtes für Finanzverwaltung und übt die Stellvertreterfunktion ehrenamtlich aus.

Telefon: 03841 251-2000
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