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Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung

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Sperrmüll Entsorgung
[Nr.99001009004000 ]

Volltext

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage(n)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Zuständig

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Werftstraße 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 749-0
Fax: 03841 749-500
E-Mail
www.evb-wismar.de