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Erwerb eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein)

Ausführliche Leistungsbeschreibung

Im Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.

Personen, die einen solchen Fischereischein (mit Prüfung) nicht besitzen, aber trotzdem Angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird, dem Schein wird eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen anglerischen Fragen des Fischereirechtes und Tierschutzrechtes beigefügt.

Dieser erste Originalschein kann dann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden

Vorraussetzungen

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)

Eine Erklärung des Antragstellers, dass er die für die Fischereiausübung erforderlichen Kenntnisse anhand der erhaltenen Broschüre "Der zeitlich befristete Fischereischein in M-V" erwirbt (Antragsformular), ist abzugeben.

Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), ist abzugeben.

Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben, aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist (Antragsformular), ist abzugeben.

Geltungsdauer

Der Touristenfischereischein wird für die Dauer von bis zu 28 aufeinanderfolgende Kalendertage erteilt und kann im laufenden Kalenderjahr immer wieder für 28 Tage verlängert werden (auf Antrag).

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • schriftlicher Antrag (Antragsformular)
  • Bei der Verlängerung des zeitlich befristeten Fischereischeins die betreffende Erstausstellung

Der schriftliche Antrag ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der Oberen Fischreibehörde heruntergeladen werden.


Kosten

Gebühr für den zeitlich befristeten Fischereischein: 24 Euro

Gebühr für die Verlängerungsbescheinigung: 13 Euro

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Zahlung der Gebühr
  • Erteilung des Dokuments

Versand

Bitte beachten Sie, dass für den Versand von zeitlich befristeten Fischereischeinen auf dem Postweg 10 Arbeitstage für die Bearbeitung der Dokumente benötigt werden.

Zuständig

BürgerServiceCenter
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
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Donnerstag
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja