Die Hansestadt Wismar mit einem Teil der Insel Poel sowie das Amt Neukloster gehörten von 1648 bis 1803 zum Königreich Schweden.
In den ersten zweiundsiebzig Jahren wurden diese Besitzungen von einer schwedischen Militärregierung verwaltet, die vor allem Wismar zu einer starken Festung ausbauen ließ.
Als Begräbnisstätte für die Garnison wurde im Jahre 1698, auf Antrag das Gouverneurs von Güldenstern, vor dem Altwismar-Tor der Soldatenfriedhof (Rostocker Straße) angelegt und im September des gleichen Jahres geweiht.
Hier fanden zunächst zwei unbekannte schwedische Soldaten ihre letzte Ruhestätte. Nach 1803 wurden hier auch die Toten der mecklenburgischen Truppen, Tote anderer Nationen, gefallene deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, aber auch Zivilpersonen aus dieser Zeit begraben. Die letzte Bestattung erfolgte hier im Jahre 1950.
Anfang der 1970er Jahre wurde der Soldatenfriedhof eingeebnet und auf dem Gelände ein Park angelegt.
Nachdem im Januar 1993 das Gesetz zur Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg Gewaltherrschaft (Kriegsgräbergesetz) novelliert wurde, entschied man sich in Wismar, die Anlage wieder als Soldatenfriedhof - in seinem ursprünglichen Zustand - herzurichten.
Noch im gleichen Jahr begann die Umgestaltung. In Dreiergruppen wurden 24 Kreuze aus Granit auf den eingeebneten Grabflächen symbolisch angeordnet. Auf zehn Bronzetafeln links und rechts des Hauptweges sind 997 Namen von den seit 1817 dort Beigesetzten eingraviert.
Auf dem Soldatenfriedhof wird alljährlich am Volkstrauertag der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft mit einer Totenehrung gedacht.
Anläßlich des Volkstrauertages im Jahr 2000 wurden erstmals auch die Opfer von Ausländerhaß und Fremdenfeindlichkeit sowie die Opfer von Haß und Gewalt gegen Schwache in das Gedenken eingeschlossen.
Die Anlage des Soldatenfriedhofs erhält ihren besonderen Charakter durch den wertvollen alten Baumbestand von Platanen, Blutbuchen, Eichen, Trauereschen und Kastanien. Eine 1,20 Meter hohe Backsteinmauer entlang der Rostocker Straße wurde den Wohnhäusern angepaßt und bildet gleichzeitig eine Abgrenzung zum Wohngebiet.
Aufzug vorhanden: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein