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Wahlschein beantragen (Briefwahl)
[Nr.99128009012000 ]

Allgemeine Informationen

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Unter www.wahlschein.de können Sie Ihre Breifwahlunterlagen auch online beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig. Ein Antrag ist bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung jedoch auch noch am Wahltag möglich.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Gemeinde / Ihrem Amt.

Formulare

Formulare vorhanden: 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Verfahrensablauf

Sie können den Wahlschein bei der Gemeindewahlbehörde persönlich abholen. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Briefwahl direkt vor Ort ausüben können. Den Wahlschein kann auch eine von Ihnen beauftragte Person abholen, wenn diese Person der Gemeindewahlbehörde einen von Ihnen unterschriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegt. Empfehlenswert ist für die Beantragung des Wahlscheins die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Möglich ist auch die Beantragung per E-Mail oder Telefax.

Sofern die Gemeinde oder das Amt eine Beantragung über das Internet anbietet, kann auch diese Variante genutzt werden. Bei der Beantragung müssen der Familienname, der/ die Vorname/Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift angegeben werden. Sofern die Unterlagen an eine alternative Adresse (abweichend von der Meldeadresse) versandt werden sollen, ist diese entsprechend auch mit anzugeben.

Zuständig

SG allgemeine Ordnungsaufgaben / Wahlen
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3225

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Wahlen
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail

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Rollstuhlgerecht: Ja