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Kraftfahrzeug - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
[Nr.99036008070002 ]

Volltext

Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?ortSearchText=Wismar&acOrtId=&leistungId=108343211#top

Erforderliche Unterlagen

  • ab dem 1. Januar 2015 ausgegebene Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • ab dem 1. November 2010 ausgestellter Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Bezahlmöglichkeit der Gebühr mittels ePayment-Systems (ePayBL)
  • optional Möglichkeit des Einscannen eines QR-Codes
  • optional Nutzung von DE-Mail

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 € (zzgl. 0,50 € für die Registrierung im ZFZR). Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 € an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.

Hinweise (Besonderheiten)

Nach Entfernung der Abdeckung der Stempelplakette(n) darf keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung scheitert. Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung.

Voraussetzungen

  • Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  • Ab dem 1. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
  • Kartenlesegerät

Verfahrensablauf

  • Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen und trägt auf seinen Kennzeichenschildern neue Stempelplaketten und der Halter besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
  • Abdeckung der Stempelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen. Damit werden die Sicherheitscodes freigelegt.
  • Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Codes einscannen.
  • Das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufsuchen und dort ihre/seine Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) vornehmen.
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscodes.
  • Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben.
  • Die Fragen nach der Kennzeichenreservierung und der Möglichkeit einer späteren internetbasierten Wiederzulassung beantworten.
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-Systems.
  • Die Fahrzeugdaten werden durch Anklicken des Absendebefehls an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
  • Als Abmeldedatum gilt der Bearbeitungszeitpunkt (nächster Werktag) in der Zulassungsbehörde.
  • Die Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung ggf. einschließlich des Gebührenbescheids erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
  • Die Zulassungsbehörde informiert auf dem elektronischen Weg die Kfz-Versicherung und den Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) über die Außerbetriebsetzung.

Zuständig

Zulassungsstelle / Führerscheine
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail (Terminreservierung)
Telefon: 03841 251-3294 (Führerschein)
Telefon: 03841 251-3299 (Führerschein)
Telefon: 03841 251-3293 (Zulassung)
Telefon: 03841 251-3298 (Zulassung)
Fax: 03841 251-777-3294

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Hoop
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3293
E-Mail
Frau Schadwinkel
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3298
E-Mail