Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?ortSearchText=Wismar&acOrtId=&leistungId=108343211#top
Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 € (zzgl. 0,50 € für die Registrierung im ZFZR). Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 € an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.
Nach Entfernung der Abdeckung der Stempelplakette(n) darf keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung scheitert. Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja