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Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
[Nr.99107023011000 ]

Wohngeldantrag jetzt online stellen

Über die Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie sich ab sofort digital identifizieren und Ihren Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss vollständig elektronisch einreichen.

Hier gelangen Sie zur Leistung: Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Voraussetzungen

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

Verfahrensablauf

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Hinweise (Besonderheiten)

Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

Zuständig

Wohngeld
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Christine Ennen
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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E-Mail (Wohngeld)
Frau Ulrike Oldag
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 22400-18
E-Mail
Frau Aileen Isernhagen
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 22400-17
E-Mail
Herr Jonas Boldt
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 22400-28
E-Mail