Über die Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie sich ab sofort digital identifizieren und Ihren Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss vollständig elektronisch einreichen.
Hier gelangen Sie zur Leistung: Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja