Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Termine können online, telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail beantragt werden.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja