Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Änderungen am Fahrzeug:
Termine können online, telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail beantragt werden.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja