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Antrag zur Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO und Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Haltverbotszone nach § 46 Abs.1 Nr. 11 StVO

Mit diesem Antrag beantragen Sie die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverbotszeichen und gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung, dass das Umzugsfahrzeug dort zum Be- bzw. Entladen halten darf. Für die Bearbeitung werden Gebühren erhoben.

Die Haltverbotszone (Aufstellung der Haltverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen) muss mindestens 4 Tage (96 Stunden) vor dem Umzugstermin
(Bitte entsprechendes ankreuzen)

Aufstellung der Haltverbotszeichen


Name und Anschrift des Unternehmens

eingerichtet werden. Die Durchsetzung der Haltverbotszone obliegt Ihnen.
Details zur Einrichtung der Haltverbotszone entnehmen Sie dann bitte aus den Auflagen und Anlagen der Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone die wir Ihnen dann zusenden.

Hinweis: Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vorher einzureichen.


Antragsteller:

Ort der Maßnahme:

Dauer der Genehmigung:

Vor dem Haus befinden sich folgende Verkehrsbeschränkungen und/oder Fahrbahnmarkierungen:


Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Antragsteller für die Beschaffung, Einrichtung und Durchsetzung der Haltverbotszone gemäß der mir von der Behörde zugesandten Anordnung verantwortlich bin.


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