Mit der Sanierungssatzung wurde 1991 die gesamte Altstadt förmlich als Sanierungsgebiet auf einer Gesamtfläche von 68 Hektar festgelegt.
Bisher hat die Stadtsanierung der Altstadt zu neuem Leben verholfen.
Der Sanierungsfortschritt ist deutlich ablesbar und sichtbar. Eine Vielzahl an Gebäuden ist in den letzten Jahren saniert worden, Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freiflächen wurden ebenfalls hergerichtet.
Zusätzlich zu den allgemein gültigen Gesetzmäßigkeiten sind bei Bauvorhaben folgende Satzungen im jeweiligen Stadtgebiet zu berücksichtigen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege müssen wegen ihrer örtlichen Bezogenheit und wegen ihrer herausragenden Bedeutung für die Gestaltung und Entwicklung einer Stadt vorrangig als kommunale Aufgabe angesehen werden. Die Denkmalpflege in den Städten ist der Geschichtlichkeit der Stadt verpflichtet. Ihr Ziel ist es, die historische Bausubstanz und die gewachsene Grundstruktur der Stadt zu erhalten sowie die lokalen geschichtlichen Dimensionen bei der zukünftigen Stadtentwicklung zu veranschaulichen.
Die gemeinsame Aufnahme der historischen Altstädte Stralsund und Wismar in die Welterbeliste der UNESCO im Juni 2002 war ein wunderbares Kompliment an unsere Städte, ihre Bürger und die intensive Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. Sie bescheinigt den Städten ihren außergewöhnlichen kulturellen Wert, zu dessen Schutz sich beide gemeinsam verpflichtet haben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Zwei Städte - ein Erbe
Denkmalbereichsverordnung Altstadt der Hansestadt Wismar (PDF, 1.7 MB, Stadtanzeiger vom 04.07.1998)
Denkmalbereichsverordnung Hoben einschließlich 1. Änderung (PDF, 2 MB, 1. Änderung, Stadtanzeiger vom 22.11.1997)
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja