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Vorkaufsrecht nach dem BauGB

Allgemeine Informationen

Gem. §§ 24 ff BauGB steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, sofern sich die Fläche u. a. in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und sie dort für eine öffentliche Nutzung festgesetzt ist. Des Weiteren steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht u. a. in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und in Umlegungsgebieten (Aufzählung nicht abschließend) zu. Das den Kaufvertrag beurkundende Notariat bittet die Gemeinde um Abgabe eines sog. Negativattests. Die Erteilung des Negativattests ist Voraussetzung für die Umschreibung des Grundbuchs beim Grundbuchamt.

Voraussetzungen

Notariell beurkundeter Kaufvertrag über ein Grundstück.

Gebühren

Die Hansestadt Wismar erhebt für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis, die von der oder dem Beteiligten beantragt oder sonst von ihr oder ihm veranlasst worden sind (hier: Käufer) Verwaltungsgebühren gem. Verwaltungsgebührensatzung der HWI  i. H. v. z. Z. 76,- € (gem. Tarifstelle 3.1 des Gebührentarifs).

Verfahrensablauf

  • Prüfung des Antrages und Beteiligung der Fachämter des Bauamtes/ggf. Nachforderungen
  • Nach Eingang der Gebühr durch den Käufer und nach Abschluss der Prüfung, wird das Negativattest dem zu beurkundenden Notariat ausgestellt

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Bearbeitungszeit von etwa einem Monat nicht überschritten.

Zuständig

Abt. Allgemeine Bauverwaltung
Kopenhagener Straße 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-6001
Telefon: 03841 251-6050

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Terminvergabe
Telefon:
03841 251-6001
bauamt@wismar.de

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja