Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
§ 33 c Gewerbeordnung
Spielverordnung (SpielV)
§ 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
§ 14 Gewerbeordnung
Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
Antragsformular
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja