Hinweis:
Bei Anfragen und Anträgen nutzen Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse des entsprechenden Sachbearbeiters oder die folgende E-Mail-Adresse:
owi@wismar.de
Nicht zur Einlegung eines Rechtsmittel nutzbar.
Gemäß § 67 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist ein Einspruch schriftlich (Brief, Fax) oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen.
Eine E-Mail genügt nicht der Schriftformerfordernis.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja