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Namensänderung der Hochschule mitteilen (Studentenausweis)

Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Studentenausweis
  • Personalausweis
  • Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011

Zuständig

Hochschule Wismar
Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Philipp-Müller-Straße
23966 Wismar
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Telefon: 03841 753-0
www.hs-wismar.de