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Hundesteuer Befreiung
[Nr.99102013010000 ]

Rechtsgrundlagen

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i.V.m. der Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar

Hundesteuersatzung i.d.F. 1. Änderung (Lesefassung) (PDF, 61 kB)

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Zuständig

SG Steuern
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2031/32/33
Fax: 03841 251-777-2038
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen
Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr

Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Herr Marco Rohloff
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2032
E-Mail
Frau Cathrin Lude
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2033
E-Mail
Frau Catrin Kosch
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2031
E-Mail