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Hafenamt (Hafenaufsicht, Liegeplätze)

Zuständigkeitsbereich der Hafenbehörde

  • Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen
  • die Abwehr von Gefahren, bezogen auf ein- und ausgehende Fahrzeuge sowie Hafenanlagen
  • Bekanntmachungen auf der Grundlage der HafVO
  • Erteilen von Erlaubnissen für die Berufs- und Sportschifffahrt sowie für Veranstaltungen aller Art, Feuerwerke, Korsofahrten, Reparaturen, Verschrottungsarbeit usw.  gemäß § 14 Abs. 2 HafVO

Weitere Informationen unter hafen.wismar.de

    Gesetzliche Grundlagen

    • Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Ordnungsbehörde sind das Wasserverkehrsgesetz (WVG), die Landesverordnung für Häfen in M-V und die Landesverordnung über den Umgang mit gefährlichen Gütern in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern. (Hafenverordnung HafVO / Hafengefahrgutverordnung HGGV)
    • Auf Grundlage der Landesverordnung für Häfen in M-V wurde eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
    • Die Hafenbenutzungsordnung geht konkret auf die Gegebenheiten des Seehafens ein, regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde bzw. gibt bestimmte Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen vor.

    Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar (PDF, 485 kB, Veröffentlicht am 30.03.2021 in Kraft ab:01.04.2021)

    Hafenbenutzungsordnung in 3. Änderungsfassung (PDF, 1.6 MB, 3. Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Hafengrenze Anlage 1, S. 3) veröffentlicht am 18.08.2022; in Kraft ab 19.08.2022)


    Aufgaben

    • Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Territorium des Seehafens sowie auf den Wasserflächen innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Hafengrenzen
    • Vorgaben für die Benutzung des Hafens
    • Erteilung auf Erlaubnis für Wettfahrten, Feuerwerke

    Zuweisung von Liegeplätzen

    • Antragstellung auf Vergabe eines Dauer- bzw. Tagesliegeplatzes
    • Erteilung einer Genehmigung für eine Einlauferlaubnis
    • Erteilung von Auflagen im Zusammenhang der Erteilung einer Liegeplatzgenehmigung

    Weitere Informationen unter hafen.wismar.de

    Zuständig

    Hafenamt
    Kopenhagener Straße 1
    23966 Wismar
    Karte anzeigen
    Telefon: 03841 251-3261
    Fax: 03841 251-777-3264
    E-Mail
    http://hafen.wismar.de/

    Öffnungszeiten


    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    12.30 bis 15.30 Uhr
    Dienstag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    12.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch
    08.00 - 12.00 Uhr
    12.30 bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    12.30 bis 15.30 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    12.30 bis 15.00 Uhr

    Aufzug vorhanden: Ja
    Rollstuhlgerecht: Ja