Wer gewerbsmäßig
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion (§ 6a GewO).Die Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger sowie Wohnimmobilenverwalter, sie gilt nicht für Darlehensvermittler gemäß §34c Absatz1 Satz 1 Nr.2 Gewerbeordnung.
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Für Wohnimmobilenverwalter gem. §34c Abs. 1 Satz1 Nr. 4:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres 1 Mio. Euro. (§15 Absatz 1 MaBV).
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja