Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Diese Pflicht besteht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und ist im Fischereigesetz verankert. Ab dem 10. Lebensjahr darf ein Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt werden.
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeines für Sportfischer, die ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Hansestadt Wismar haben, ist das BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar. Weiterhin ist neben dem Fischereischein auf Lebenszeit eine Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer mit sich zu führen.
Antrag Fischereischein auf Lebenszeit (PDF, 34 kB)