Als Krankentransportleistungen gelten grundsätzlich alle aus medizinischen Gründen erforderlichen Krankentransporte und Krankenfahrten sowie Rettungsfahrten.
Rettungsfahrten werden bei lebensbedrohlichen oder sonstiger Erste Hilfe erfordernden schweren Erkrankungen durchgeführt.
Der Krankentransport umfasst Fahrten bei anderen Erkrankungen, die der Begleitung durch medizinisches Personal oder der besonderen Ausstattung eines Krankenwagens bedürfen.
Eine Krankenfahrt ist jede andere Fahrt einer erkrankten Person, z. B. mit einem Taxi.
Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen eine Transportleistung benötigen, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei
Transportleistungen zu ambulanten Behandlungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall selbst bezahlen. Bitte klären Sie daher auf jeden Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.