Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Berechtigung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann sich lediglich auf das Führen folgender Nutzungsarten beziehen:
Bei Antragstellung ist unbedingt die beabsichtigte Nutzungsart anzugeben, da ein Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne Benennung dieser Nutzungsart nicht aufgenommen werden kann.
Erkundigen Sie sich deshalb vor Antragstellung genau über die Nutzungsart der gewünschten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung!
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist dagegen nicht erforderlich für:
Es dürfen keine Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen bestehen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelten zunächst folgende allgemeine Voraussetzungen:
allenfalls geringfügige strafrechtliche bzw. verkehrsrechtliche Vorbelastungen.