Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
Sofern kein Fischereischein auf Lebenszeit vorhanden ist, kann an jeden Antragsteller, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein) ausgestellt werden.
Das BürgerServiceCenter ist dabei zuständig für Antragsteller, die ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Hansestadt Wismar haben und für Bürger ohne Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, wenn der Antragsteller den Fischfang hier überwiegend ausüben will.
Für die Erteilung des Touristenfischereischeines ist keine Sachkundevoraussetzung notwendig. Die Sachkunde soll dem Antragsteller mit der Broschüre „Der zeitlich befristete Fischereischein“ vermittelt werden.
Weiterhin ist neben dem zeitlich befristeten Fischereischein eine Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer mit sich zu führen.
Der Touristenfischereischein wird für die Dauer von bis zu 28 aufeinanderfolgende Kalendertage erteilt und kann im laufenden Kalenderjahr immer wieder für 28 Tage verlängert werden (auf Antrag).
Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristen-Fischereischein) (PDF, 51 kB)
Das kostet Sie dieser Service:
Die Gebühr beträgt 24,00 Euro. In diesem Betrag sind die Fischereiabgabemarke und die o. g. Broschüre bereits enthalten, die Verlängerung immer für weitere 28 Tage beträgt 13,00 Euro.
Versand der Touristen-Fischereischeine auf dem Postweg:
Bitte beachten Sie, dass für den Versand von Touristenfischereischeinen auf dem Postweg 10 Arbeitstage für die Bearbeitung der Dokumente benötigt werden.
Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristen-Fischereischein) (PDF, 51 kB)