Zur Durchführung eines Möbelumzuges oder zur Anlieferung von größeren Gegenständen kann es notwendig sein, vor dem Ort der Anlieferung eine Haltverbotszone einzurichten. Zur Beantragung verwenden Sie bitte diesen Antrag:
Antrag zur Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO (PDF, 57 kB)
Diesen Antrag können Sie per E-Mail einreichen: DBull@wismar.de
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Einrichtung einer Haltverbotszone:
Mit diesem Antrag beantragen Sie die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverbotszeichen und gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung, dass das Umzugsfahrzeug dort zum Be- bzw. Entladen halten darf. Für die Bearbeitung werden Gebühren erhoben.Die Haltverbotszone (Aufstellung der Haltverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen) muss mindestens 4 Tage (96 Stunden) vor dem Umzugstermin von Ihnen oder des von Ihnen beauftragten Unternehmens,
(mit Name und Anschrift des Unternehmens) eingerichtet werden. Die Durchsetzung der Haltverbotszone obliegt Ihnen.
Details zur Einrichtung der Haltverbotszone entnehmen Sie dann bitte aus den Auflagen und Anlagen der Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone die wir Ihnen dann zusenden.
Antrag zur Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO (PDF, 57 kB)
Hinweis: Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vorher einzureichen.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Antrag zur Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotszone gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO (PDF, 57 kB)