Vor Durchführung von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, wie Aufstellung eines Baugerüstes, eines Bauzaunes im Zuge einer Haussanierung, Sperrungen im Geh- oder Radweg oder im Fahrbahnbereich, bei Aufgrabungen im Straßenraum oder ähnliches ist rechtzeitig im Vorfeld (in der Regel mindestens 10 Werktage vor Baubeginn) der folgende Antrag einzureichen:
Antrag auf Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zur Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen (PDF, 52 kB)
Diesen Antrag können Sie auch mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail einreichen: Kontakt
Hinweis: Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher einzureichen.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja