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Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr

Allgemeine Informationen

Vor Durchführung von Arbeiten,  die  sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, wie Aufstellung eines Baugerüstes, eines Bauzaunes im Zuge einer Haussanierung, Sperrungen im Geh- oder Radweg oder im Fahrbahnbereich, bei Aufgrabungen im Straßenraum oder ähnliches ist rechtzeitig im Vorfeld (in der Regel mindestens 10 Werktage vor Baubeginn) der folgende Antrag einzureichen:

Antrag auf Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zur Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen (PDF, 52 kB)

Diesen Antrag können Sie auch mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail einreichen: Kontakt

Hinweis: Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher einzureichen.

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung, mindestens jedoch 60,00 Euro. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von bis zu 767,00 Euro fest.

Zuständig

Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Detta Bull
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3236
Fax: 03841 251-777-3236
E-Mail