Personalausweis; Reisepass; ausländischer Pass und Aufenthaltstitel; Aufenthaltsgestattung oder sonstige Passersatzpapiere
persönliche Beantragung, erziehungsberechtigte Person für minderjährige Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich
Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich (mit elektronischem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät)
Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de
für private Zwecke (Beleg-Art N)
zur Vorlage einer Behörde (Beleg-Art O)
erweitertes Führungszeugnis (nur nach Vorlage einer schriftlichen Aufforderung mit Begründung der Erforderlichkeit)
Europäisches Führungszeugnis (zzgl.Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftsstaates der EU für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten)
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja