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Hauptwohnung abmelden
[Nr.99115005070001 ]

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis; Reisepass; Kinderreisepass; Nationalpass aller Personen

Form

  • persönliche Abmeldung

Arten

Abmeldung ins Ausland

Abmeldefrist: sieben Tage vor Ausreise

Abmeldung ohne festen Wohnsitz

  • Auszug aus einer Wohnung ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland
  • Abmeldefrist: zwei Wochen nach Auszug

Abmeldung vom Nebenwohnsitz

  • Zuständig: Hauptwohnsitzbehörde
  • Abmeldefrist: zwei Wochen nach Auszug

Amtliche Meldebestätigung

Sie erhalten nach Ihrer An-, Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An-, Um- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz (BMG)

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja