Die Begründung von Wohneigentum nach dem WEG setzt die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheit voraus. Dies prüft auf Antrag die zuständige Baubehörde. Nur bei bescheinigter Abgeschlossenheit kann das Grundbuchamt für die Schaffung des Individualeigentums ein Grundbuchblatt anlegen.
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
FMS: Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bauamt - Formular)