Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
Satzung über die Abfallentsorgung der HWI - Abfallsatzung i.d.F. 1. Änderung (Lesefassung) (PDF, 129 kB)
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung i.d.F. 5. Änderung (Lesefassung) (PDF, 33 kB)