Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.
Für
müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, soweit der Urheber des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.
Abspielen und Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik liegt z. B. vor
Leermedien/Geräte sind
Betroffen sind Hersteller von
Für die Verwertung von Musik fallen Lizenzgebühren an. Die unterschiedlichen Tarife finden Sie auf der Seite der GEMA. Im sozialen und karitativen Bereich gibt es Sondertarife.
Die Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Verwertung von Musik kann einen Schadensersatzanspruch auslösen. Der Urheber kann auf Unterlassung klagen. Weiterhin stellt die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Straftat dar.
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.