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17.12.2021

Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 16.12.2021

(ohne Veranstaltungen)

-    es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

leider hat die Corona-Pandemie in unserem Bundesland noch nicht an Dynamik verloren. Im Gegenteil, in zahlreichen Landkreisen haben mittlerweile weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben gegriffen. Nordwestmecklenburg steht vergleichsweise etwas besser da. Das aber ist eine Momentaufnahme und vor allem überhaupt nicht dazu geeignet, nachlässig im Umgang mit den Regeln zu werden. Auch Stralsund musste zum Beispiel erleben, dass aufgrund der Entwicklung der Zahlen, und insbesondere der Krankenhausbelastung, beispielsweise der Weihnachtsmarkt geschlossen wurde.

Stralsund ist das Stichwort für die Information, die ich Ihnen an dieser Stelle ebenfalls geben möchte:
Mit Stralsund werden wir im nächsten Jahr 20 Jahre zwei Städte - eine Welterbestätte begehen. Auftakt dafür sollte der Neujahrsempfang in St. Georgen in Wismar sein. Dies wird auch der Auftakt bleiben, allerdings in virtueller Form. So habe ich mich mit meinem Kollegen, Dr. Badrow aus Stralsund, verständigt. Wir werden aus der Georgen-Kirche streamen, die Musikschulen werden etwas einspielen und die Präsidenten der Bürgerschaft, wie auch Dr. Badrow und ich, werden zu Wort kommen. Lassen Sie sich von dieser Form der Veranstaltung überraschen, natürlich wird alles Weitere, was man dazu wissen muss, rechtzeitig veröffentlicht bzw. Sie werden gesondert informiert.
Ja, die Pandemie führte auch hier dazu, dass das Format verändert wird, die technischen Möglichkeiten indes lassen zu, dass wir nicht gänzlich auf eine solche Veranstaltung verzichten müssen.

Weiter zur Pandemie: erfreulich ist, und dafür möchte ich mich hier ausdrücklich bedanken, dass einige Ärzte eine Impfaktion am 4. Dezember diesen Jahres im Rathaus durchgeführt haben. Fabian Holbe hatte sich in der Organisation an die Spitze gesetzt, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unterstützt. Die gute Organisation dieses Impftages, insbesondere durch die Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fand großen Anklang. Ca. 730 Menschen ließen sich impfen. Nicht nachvollziehbar war für mich dagegen, und dies will ich hier auch ausdrücklich kritisieren, dass ein paar sogenannte Gegner von Coronamaßnahmen oder Gegner des Impfens sich vor dem Eingang des Rathauses versammelten, u.a. ein mittlerweile für seine Haltung stadtbekannter Arzt, und diese gelungene Impfaktion insofern störten. Es ist ein seltsames Freiheitsverständnis, wenn man einerseits vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen von Freiheit beklagt und auf der anderen Seite die Freiheit derer, die sich für das Impfen entschieden haben, in Frage stellt. Die Polizei hat schlussendlich, so wurde ich informiert, diese ungenehmigte Versammlung aufgelöst, und das war absolut richtig so.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen, die impfen und die testen, wo und wie auch immer, und die offensichtlich auch Anfeindungen ausgesetzt sind, ich möchte diesen allen für ihr Engagement mehr als danken. Sie setzen das um, womit wir, natürlich neben der Einhaltung der AHA-Regeln, der Pandemie am wirksamsten begegnen können und sie haben insofern zum einen unser aller Unterstützung, zum anderen aber auch unser aller Dank verdient.

2.
Über ein ganz anderes Thema möchte ich ebenfalls berichten. Am Montag, dem 13. Dezember fand das Spitzengespräch der Landesregierung  mit den Kommunen, der sogenannte Kommunalgipfel, statt. Nicht alle Themen, die wir uns seitens der Kommunen gewünscht hätten, sind dort besprochen worden, einige wurden vertagt auf das nächste Gespräch, das aber bereits im II. Quartal 2022 stattfinden soll. Dazu gehört z. B. wie es mit der Infrastrukturpauschale weiter gehen soll, wie künftig die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises finanziert werden sollen und es wird auch dann um die Finanzierung der Zentren, die ja sozusagen eine Überbrückungsfinanzierung im aktuellen FAG bekommen haben, weiter gehen wird.
Soviel zu den verschobenen Themen. Wichtig ist, und deswegen nenne ich es hier auch an erster Stelle, dass die negativen Abrechnungsbeträge, die im Jahr 2020 entstanden sind, immerhin 172 Mio. Euro, nunmehr anders verteilt werden, als es vorher noch das Innenministerium den Kommunen mitgeteilt hat. Diese Minusbeträge werden auf die kommenden drei Jahre 2022 bis 2024 verteilt und das führt dazu, dass die sogenannte Schlüsselmasse, das heißt, die Masse, aus denen die Kommunen auch die Schlüsselzuweisungen erhalten, in diesen Jahren stabil bleibt. Ein Beitrag dazu hat ebenfalls geleistet, dass für das Jahr 2021 ein positiver Abrechnungsbetrag in Höhe von 85 Mio. prognostiziert wird, der dann bereits für das Jahr 2022 in die Berechnung einfließt.

Ein weiterer Punkt zum FAG ist beraten worden, nämlich die Beteiligungsquote. Leider mussten wir hier hinnehmen, dass die Beteiligungsquote abgesenkt wird, allerdings ist nunmehr ein Verfahren zur Begutachtung des rechnerischen Ergebnisses, also der Berechnung der Beteiligungsquote, verabredet worden, das dann auch Rückwirkung entfalten kann, das heißt beispielsweise, wenn sich herausstellt, dass die Absenkung der Beteiligungsquote zu Lasten der Kommunen in den Jahren 2022 und 23 nicht richtig war, dann wird es eine entsprechende Nachzahlung geben.

In einem dritten Punkt ging es um das Kindertagesstättenförderungsgesetz. Hier sind einige Dinge nachzujustieren, gerade auch hinsichtlich der Abrechnungen zwischen den einzelnen Ebenen. Außerdem soll die Kostenentwicklung bei Wahrung der Grundsätze dieses Gesetzes, nämlich u.a. der Beitragsfreiheit für die Eltern, ebenfalls noch einmal auf den Prüfstand. Ich halte dies für einen normalen Prozess, nachdem ein neues Gesetz auf den Weg gebracht wurde.
Sehr umfassend ist die Umsetzung des sogenannten BTHG, des Bundesteilhabegesetzes, beraten worden. Dies betrifft uns unmittelbar als Stadt nicht, mittelbar über die Kreisumlage aber schon. Hier hat man sich zum einen auf den Mehrbelastungsausgleich, nämlich die Mehrbelastung, die in der Verwaltung bzgl. der Durchführung dieses Gesetzes entsteht, verständigt, und zwar sowohl rückwirkend als auch bzgl. der kommenden Jahre. Offen bleiben die unterschiedlichen Quoten, nach denen die Erstattung der entstehenden Leistungskosten an, zum einen, die kreisfreien Städte und zum anderen, die Landkreise erfolgen. Dies wird höchstwahrscheinlich nur innerhalb eines Gerichtsverfahrens geklärt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
insbesondere die Verteilung der negativen Abrechnungsbeträge aus dem Jahr 2020 und des positiven Abrechnungsbetrages aus dem Jahr 2021 betrachte ich als ein für und alle positives Ergebnis, wichtig für die Aufstellung der Haushalte aller Kommunen, wichtig auch für die Aufstellung der Haushalte der Landkreise, weil hier dann hoffentlich eine dämpfende Wirkung bzgl. der Erhebung der Kreisumlagen  und der Kreisumlagesätze entsteht.
Soviel zum Kommunalgipfel.

3.
Erfreut durften wir zur Kenntnis nehmen, dass wir zu einem Thema, nämlich zur Innenstadtentwicklung gleich zwei positive Nachrichten erhalten haben, nämlich das die Stadt in ein Bundesförderprogramm aufgenommen worden ist und auch Fördermittel aus dem Landeshaushalt, bzgl. der Innenstadtentwicklung, erhält.
Zunächst zu der Bundesförderung: 238 Kommunen aus ganz Deutschland sollten bei der Entwicklung ihrer Innenstädte und Ortskerne über ein in diesem Jahr neu aufgelegtes Bundesprogramm gefördert werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im Sommer die vorgesehenen Mittel für das Bundesprogramm von ursprünglich 25 Mio. Euro um das Zehnfache auf 250 Mio. Euro erhöht. Der Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sieht vor allem die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden und mit denen  die aktuellen Problemlagen – vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht nur baulich-adhoc, sondern mit langfristiger Perspektive angegangen werden. Das zuständige Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat in einer Pressemitteilung nun die kommunalen Projektvorschläge veröffentlicht, die für eine Förderung ausgewählt wurden. Die Hansestadt Wismar hat unter mehreren hundert Bewerbungen den Zuschlag erhalten. Wismar hatte mit einem entsprechenden Antrag, der insbesondere durch die Wirtschaftsförderungs-gesellschaft erstellt wurde, ihr Interesse an diesem Förderprogramm bekundet. Im Rahmen der fünf Teilprojekte
- Konzept Aufenthaltsqualität,
- Machbarkeitsstudie Großimmobilien,
- Stadtmarketing,
- Anmietung von Räumlichkeiten,
- Geringfügig baulich-investive Maßnahmen
mit einem geplanten Kostenumfang in Höhe von 550.000 Euro soll die Innenstadt attraktiver gemacht und der Einzelhandel gestärkt werden. Die Förderung beträgt 495.000 Euro. Das Projekt soll über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar auch umgesetzt werden, die auch den kommunalen Anteil in Höhe von 55.000 Euro trägt. Voraussetzung für den nun folgenden eigentlichen Zuwendungsantrag, es ist also auch hier ein zweistufiges Verfahren, ist u.a. auch, ein Beschluss der jeweiligen Vertretung. Deshalb wird eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaft erarbeitet, die auch die konkretisierten Inhalte  des zu erstellenden Zuwendungsantrages beinhaltet, insoweit war die ursprüngliche jetzt zurückgezogene Vorlage noch nicht entscheidungsreif. Der Zuwendungsantrag wird jetzt natürlich parallel erarbeitet.

Und nun zum Landesprogramm:
Für das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern konnten Projekte beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Ziel ist es, den Einzelhandel durch verschiedene Maßnahmen zu stabilisieren und die Innenstädte zusätzlich zu beleben. Mit den Citymanagementmaßnahmen sollen kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten in den Innenstädten unterstützt werden. Die Landesregierung hat 10 Millionen Euro für das Sofortprogramm „Re-Start – Lebendige Innenstadt MV“ aus dem MV-Schutzfonds bereitgestellt. Letztlich geht es hier um kleinere Maßnahmen, Veranstaltungen beispielsweise, die unmittelbar umgesetzt werden können, anders also als  im Bundesprogramm, wo der konzeptionelle Ansatz dominiert.  Der Antrag der Hansestadt Wismar umfasst die 5 Teilprojekte:


1. Anmietung und Nutzung leerstehender Gewerberäume z. B.                          
    für
- Stationäre Online-Shops,
- für Schaufenstershopping und Ähnliches
2. Saisonale Events in der Innenstadt und am Alten Hafen
3. Besondere Stadtmarketing-Maßnahmen wie Schaufenstergestaltung, Internet-Kurztrailer, Wismar-spezifische Kleinprodukte.

Die Gesamtkosten betragen 264.500 Euro, davon sind maximal 250.000 Euro Fördermittel. Antragsteller ist auch hier die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
Die Wifög hat mittlerweile die Mitteilung erhalten, dass die Förderung erfolgen wird, dass wir also auch hier den Zuschlag erhalten haben. Auch hier wird es enge Absprachen zwischen Stadt, Wirtschaft und Wirtschaftsfördergesellschaft geben.

4.
Am 26. November, meine sehr verehrten Damen und Herren,
konnten wir ein sehr schönes Ereignis begehen, denn der Skatepark am Kagenmarkt ist übergeben worden. Es war sehr schön zu erleben, dass dieser Skatepark schon kräftig in Anspruch genommen worden ist. Kinder und Jugendliche haben ja am Entwurf, also am Konzept, mitgewirkt. So ist auf einer Gesamtfläche von 1500 Quadratmeter ein in Ortbeton modellierter Skatepark entstanden. 380.000 Euro hat diese Anlage gekostet, der Eigenanteil der Hansestadt Wismar belief sich auf insgesamt 160.000 Euro, die aus dem Haushalt zu finanzieren waren. Die anderen Kosten konnten aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle herzlich Dank gesagt.


5.
In der Kreistagssitzung am 9. Dezember, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Kreistag eine Entscheidung zu einer Variantenuntersuchung für das Berufsschulzentrum Nord und dessen Internat getroffen. Vorgesehen ist, den Teil des Berufsschulzentrums, der sich derzeit in Zierow befindet, nach Wismar zu verlegen, nämlich an den Standort Lübsche Burg, dort wo schon bereits ein Teil des Berufsschulzentrums zu finden ist. Hier soll es Erweiterungsbauten geben. Insoweit ist die Untersuchung der Varianten abgeschlossen, nunmehr wird in die Detailplanung eingestiegen. Dazu wird auch ein Bauleitverfahren notwendig sein, mit dem Sie dann in der üblichen Weise auch befasst sein werden. So gibt es also neben der derzeit laufenden Sanierung der Goetheschule zwei weitere Schulbauvorhaben des Landkreises in unserer Stadt, nämlich die Sanierung und Erweiterung des Gerhard-Hauptmann-Gymnasiums, wozu derzeit ein Wettbewerb läuft und zum anderen die Standorterweiterung an der Lübschen Burg für die in der vergangenen Kreistagssitzung, wie gesagt, die Weichen gestellt worden sind.


6.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 3. Dezember im Schloss Bellevue acht Frauen und sieben Männer mit den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Unter dem Motto „Engagement in der Einwanderungsgesellschaft“ würdigte er zum Tag des Ehrenamtes ihren herausragenden Einsatz für das Zusammenleben in Deutschland. Zu den so Geehrten gehört Sandra Rieck, Gründungsmitglied, Geschäftsführerin und Vorstand des Vereins „Das Boot“ Wismar e.V. Seit dreißig Jahren setzt sich Sandra Rieck insbesondere für Menschen mit psychischen Behinderungen ein. Eine Vielzahl von Einrichtungen sind unter dem Dach des Vereins „Das Boot“ entstanden. Als 2015 dann viele Menschen vor Krieg und Gewalt nach Deutschland flüchteten, galt das Engagement von Sandra Rieck auch jenen, die nach Wismar kamen. Sie half beim Aufbau und Einrichten einer Notunterkunft des Deutschen Roten Kreuzes in Wismar, bot Sprachkurse an und gründete eine Laufgruppe für Geflüchtete. In den Räumlichkeiten des Vereins schuf sie Begegnungsmöglichkeiten für Geflüchtete, initiierte ein ehrenamtliches Sprachcafé und ermöglichte psychosoziale Betreuung.
Für all dies und noch viel mehr erhielt Sandra Rieck das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Ich möchte hier auch von dieser Stelle und öffentlich sehr herzlich dazu gratulieren.


7.
Am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen für die Zusammenarbeit und für Ihr Engagement im Jahr 2021 herzlich danken. Ich tue dies auch im Namen von Herrn Senator Berkhahn und Frau Senatorin Bansemer und im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Wir wünschen Ihnen jetzt noch gute Adventstage, ein schönes Weihnachtsfest, kommen Sie gut in das neue Jahr hinein und bleiben Sie gesund.



Quelle: Büro des Bürgermeisters