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Befreiung von der Ausweispflicht

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich in Folge von Krankheit oder wegen körperlichen Behinderungen nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, ist auf Antrag eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem BürgerServiceCenter auf, um erforderliche Unterlagen zu erfragen und ob überhaupt eine Befreiung von der Ausweispflicht in Frage kommt.

Rechtsgrundlage

  • Personalausweisgesetz (PauswG)

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja