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Eheschließung anmelden
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Eheschließung

Eheschließung

Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Planung

Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit beachten Sie bitte unsere

Trautermine im Standesamt

Wir führen Trauungen vorzugsweise freitags, in den Sommermonaten auch samstag durch.
Aber auch innerhalb der Woche sind nach Absprache Traungen möglich.
Zur Terminabfrage nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Terminreservierungen für das kommende Jahr nehmen wir ab Oktober des Vorjahres unverbindlich entgegen.

Trausaal

Unser Trausaal im Rathaus bietet Ihnen Platz für 35 Gäste.

Trauung auf dem Schiff oder der Insel Poel

Oder möchten Sie lieber auf einem Schiff oder auf der Insel Poel heiraten?

Auf der Insel Poel  finden in den Sommermonaten Trauungen am Mittwochvormittag statt.

Termine erfragen beim:

Alternativbild
E-Mail schreiben
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054
Adresse exportieren

und zusätzliche Kosten erfragen Sie bitte bei:

Detailansicht der Adresse anzeigen
Telefon: 03841 304310
Fax: 03841 304312
E-Mail schreiben
www.poeler-kogge.de
Adresse exportieren

Die Anmeldung der Eheschließung

Förmliche Anmeldung beim Standesamt

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ geschehen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Lassen Sie sich für die Anmeldung unbedingt einen Termin geben!

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Sie brauchen zur Anmeldung der Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sie benötigen folgende Unterlagen (Urkunden sollen aktuell sein):

1. Aufenthaltsbescheinigung

Erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

2. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes

3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

  • eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und eine Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

Die Beendigung der Ehe kann man auch durch eine vom Standesamt der Eheschließung neu ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk nachweisen

4. bei gemeinsamen Kindern:

Geburtsurkunden der Kinder und Vaterschaftsanerkennung

5. in Einzelfällen sind weitere Unterlagen notwendig

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Namensführung und Gebühren

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Gemeinsamer Ehename

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel:

Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum
oder
Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht.

 

Kein Ehenamen

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Traum

 

Doppelnamen

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

 

Beispiel:

Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum

oder
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer

oder
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum

oder
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum

Was kostet eine Trauung?

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie noch zusätzliche Namenserklärungen abgeben wollen.


Nach landesseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also  an Samstagen, eine Zusatzgebühr in Höhe von 120 Euro zu erheben.
Die Trauung auf der Poeler Kogge kostet 54 Euro extra, für eine Trauung auf der Insel Poel bezahlen Sie 75 Euro extra beim Standesamt.

Die Gebühren im Einzelnen:

Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 80
Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind 90 - 260
Heirats- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar)- weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte 15

Urkundenmappe

2,50

Volltext

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Behördliche bzw. öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):

  • Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.

Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.

Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)

  • Antragsvordruck
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
  • Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
  • Einkommensnachweise

Rechtsgrundlage(n)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
  • Personenstandsgesetz
  • Personenstandsverordnung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
  • Landespersonenstandsausführungsgesetz
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Bundesvertriebenengesetz
  • Minderheitennamensänderungsgesetz
  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Namensänderungszuständigkeitsverordnung
  • Transsexuellengesetz

Erforderliche Unterlagen

Je nach Anwendungsfall sind unterschiedliche Unterlagen beizubringen.

In der Regel sind allerdings all diejenigen Unterlagen beizubringen, welche die bisherige Namensführung wiedergeben beziehungsweise aus denen sich die abzuleitende Namensführung ergibt (z. B. Geburts- und Eheurkunden). Zudem ist grundsätzlich auch die Identifizierung des Antragstellers durch Personalausweis, Pass oder Ähnliches erforderlich.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Fristen

Geburtsname des Kindes

Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines Kindes, die keinen Ehenamen führen, haben binnen eines Monat den Geburtsnamen ihres Kindes zu bestimmen. Treffen sie keine Entscheidung, überträgt das Familiengericht einem der beiden das Bestimmungsrecht ebenfalls unter Fristsetzung.

Wird die gemeinsame Sorge der Eltern erst nach der Geburt des Kindes begründet, können die Eltern innerhalb von 3 Monaten den Namen des Kindes neu bestimmen.

Vornamen des Kindes

Der Vorname ist bei der Anzeige der Geburt beim Standesamt, spätestens aber innerhalb eines Monats, anzuzeigen.

Formulare

Onlinedienste - Urkundenbestellung

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Zuständig

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail
Fax: 03841 251-1085
Telefon: 03841 251-1054