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Beschlüsse der 36. Sitzung der Bürgerschaft am 29. August 2002

Spende für die Hochwasseropfer

Die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar spendeten für die vom Hochwasser Betroffenen 510,00 €.
Besuch aus HamburgDer Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd  Zielenkiewitz, teilte mit, dass die Präsidentin der Hamburger Bürgerschaft, Dr. Dorothee Stapelfeldt, sowie Mitglieder des Präsidiums zusammen mit ca. 50 Mitarbeitern am 25. September 2002 die Hansestadt Wismar und die Wismarer Bürgerschaft besuchen werden.
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
Vorschlag der CDU Fraktion:
Für Hans-Martin Radelof,  wird Michael Scheller,  neues Mitglied. 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Wismar“

Die Bürgerschaft beschloss,  die Beantragung von Finanzhilfen des Bundes und des Landes in Höhe von 9.000.000,- € für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Wismar“. Die Grundlage dafür ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Jahr 2003.

Vorbehaltlich der Bewilligung fließen Insgesamt  6.490.000,- €  an Bundes- und Landesmitteln in die Hansestadt Wismar. Der Eigenmittelanteil der Stadt beträgt 27, 88 % (2.510.000,- €).

In den Jahren 1991 –Mai 2002 wurden insgesamt 43. 817.100,- € Finanzhilfen für die „Sanierungsmaßnahme Altstadt“ eingesetzt.
Programm „Soziale Stadt“

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) werden als Schwerpunktgebiete für den Stadtumbau  die Stadtteile Friedenshof, Wendorf, Altstadt und Wismar Ost festgelegt.  Zur Durchführung der Aufgaben im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ sowie der geplanten Erweiterung des Sanierungsgebietes,  ist der sachliche und räumliche Aufgabenbereich des bestehenden Treuhandvertrages aus dem Jahre 1991 zu erweitern.
Durch den wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel, der z.B durch den Leerstand von Wohnungen und die Veränderung von städtebaulichen Problemlagen entstanden ist, werden neue Anforderungen an die Stadtentwicklung gestellt.
Dieser Entwicklung Rechnung tragend,  hat die Hansestadt Wismar ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), dass die Entwicklungsschwerpunkte definiert, erarbeiten lassen. Aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ werden für das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2002 –2009 Fördermittel in Höhe von 311,5 Mio.  € zur Verfügung gestellt.

Dauerstandorte für Garagenkomplexe

Die Bürgerschaft stimmte einem Konzept zur Ausweisung von Dauerstandorten für vorhandene  Garagenkomplexe im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar  zu.
Grundlage dafür ist ein Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahre 1996.
Mit diesem Konzept soll den Garagenbesitzern bzw. den Garagengemeinschaften eine Sicherheit für die künftige Nutzung als Dauerstellplatz gegeben werden. Weitere Standorte, die noch nicht Bestandteil des Konzeptes sind, werden geprüft.

Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ostseeblick“

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32/93 „Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf“ wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgelegt.
Im Februar dieses Jahres wurde die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Entsprechend der Nachfrage werden damit weitere Grundstücke für den Eigenheimbau in Form von Einzelhäusern ausgewiesen.

2. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung

Die Änderung der Satzung wurde u.a. erforderlich, weil einige Straßen neu in das Reinigungsprogramm des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes aufgenommen wurden und das Verzeichnis der Reinigungsklassen, als Anlage der Straßenreinigungssatzung,  Satzungscharakter hat. Neu aufgenommen wurden folgende Straßen: Schilfring bis Verkehrszeichen 235, Buhnenweg bis Verkehrszeichen 235, Muschelring bis Verkehrszeichen 235, Verbindungsweg, Teerhof, Bernsteinweg sowie Müggenburg und der Rudolf-Karstadt-Platz.

Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung

Die Gebühren für die Straßenreinigung können um insgesamt 15% gesenkt werden.
Eine Arbeitsgruppe überprüfte von Januar bis Mai 2002 die Kriterien für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren der Satzung aus dem Jahre 1994.  Diese Überprüfung ergab, dass sich die Kehrmeterzahl, das ist der Faktor durch den die Kosten geteilt werden, erhöht hat, somit können die Gebühren vermindert werden.

Neue Fahrgasttarife im Stadtlinienverkehr

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beschloss die Bürgerschaft neue Tarife für die Benutzung des Stadtlinienverkehrs zum 01.10.2002.
So kostet dann beispielsweise eine Einzelfahrkarte 1,00 €, bisher 0,80 €. Ermäßigt beträgt der Preis  0,60 €, bisher 0,50 €. Eine 8-Fahrtenkarte soll neu 6,30 € kosten, bisher  5,00€. Der ermäßigte Preis dafür beträgt 4,80 €. Neu eingeführt wir eine Jahreskarte für 250,00 €, ermäßigt 180,00€.
Die Erhöhung war notwendig, da die Kostenentwicklung im Bereich Stadtverkehr mit den derzeitigen Fahrgasttarifen, die seit dem Jahre 1995 unverändert gültig sind, nicht mehr abgedeckt werden kann.

 

Hundessteuersatzung

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Oktobersitzung 2002 eine Änderung der Hundesteuersatzung vorzulegen.
Die Änderung betrifft die Steuer für Hunde, die  von Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden.

Werbekonzept UNESCO

Der Antrag, die Bürgermeisterin zu beauftragen, ein Werbekonzept von einer in der Städtewerbung anerkannten Agentur  ein Werbekonzept für die Hansestadt Wismar zu entwickeln, wurde von der CDU Fraktion zurückgezogen.
 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Städtebaulicher Vertrag „Alubaugelände“

Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Alubau-Gelände wurde zugestimmt.
Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt mit dem Grundstückseigentümer den Vertrag abzuschließen.
Auf der Grundlage des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes  soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal erreicht werden.
Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan erfolgt erst nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Theaterstandort. Der Auslegungsbeschluss wird nach der Jurysitzung des geplanten städtebaulichen Wettbewerbs „Südöstliche Altstadtkante“ erfolgen.

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kommunalkrediten

Die Bürgerschaft ermächtigt die Bürgermeisterin zur Aufnahme von Kommunalkrediten in einer Gesamthöhe von 9.122 T€, die Bestandteil der Haushaltssatzungen 2001 und 2002, einschließlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung,  sind.

Grundstücksangelegenheiten

Der Bürgerschaftsbeschluss zum Verkauf des Villengrundstückes Vogesang 3 vom April 2002 wurde geändert.
Die Hansestadt Wismar erwirbt die Grundstücke Spiegelberg 45 und 47.
Zur Finanzierung werden Städtebaufördermittel in Höhe von 290.100,-€  bereitgestellt.
Das Ensemble der beiden großen Giebelhäuser zählt zu den letzten großen repräsentativen Kontor –und Speicherhauskomplexen im Bereich des Spiegelbergs, sie sind denkmalgeschützt.
Die Gebäude stehen seit vielen Jahren leer und wurden 1999 durch die Hansestadt Wismar gesichert. Mit dem Ankauf soll die Sanierung und Erhaltung der Gebäude gewährleistet werden.

Nebenabrede zum Erschließungsvertrag Bebauungsplan 27/92 „Dammhusen Süd/Gartenstadt“

Aufgrund einer Nebenabrede, deren Abschluss die Bürgerschaft genehmigt hat, soll der Erschließungsvertrag geändert werden. Somit kann eine endgültige Fertigstellung der Straßen vor dem Abschluss der Hochbaumaßnahmen  erfolgen.  Die vorzeitige Fertigstellung der Straßen: Geranienweg, Herbstasternweg und Hortensienweg erhöht die Attraktivität des Wohngebietes.
Quelle: Büro der Bürgerschaft