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Beschlüsse der 46. Sitzung der Bürgerschaft am 26. Juni 2003
Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

Die Bürgerschaft stimmte den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in Grevesmühlen zu.
Der Bürgerschaftsbeschluss vom Dezember 2002 wurde aufgehoben, da die gemeinsame Adoptivstelle zum 01.01.2003 nicht realisiert werden konnte.
Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hatte seinerzeit den Beschlussvorschlag abgelehnt. Am 24.04.2003 erfolgte jedoch die Zustimmung des Gremiums.
Der Vertrag tritt nach der Zustimmung durch die Bürgerschaft, den Kreistag, dem Landesjugendamt  sowie nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zum 1. des folgenden Monats in Kraft.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Adoptivstellen mit mindestens zwei Fachkräften in Vollzeit zu besetzen sind, die nicht überwiegend  vermittlungsfremde Aufgaben ausführen. Da jährlich nur wenige  Adoptionen vermittelt werden können, ist  eine gemeinsame  Adoptivstelle sinnvoll. Die Kostenbeteiligung ist vertraglich geregelt.

Besetzung des Aufsichtsrates der  Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH

Die Bürgerschaft schlägt der Gesellschafterversammlung
Herrn Wolfgang Rickert, Herrn Heiner Frank und Herrn Sebastian Wenzel als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH vor. Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH. Das Gremium hat 3 Mitglieder.Die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates endet entsprechend des Gesellschaftervertragesim Sommer dieses Jahres.

Streichung eines Straßennamens

Der Straßenname „Zilleweg“ ist aus dem Straßenverzeichnis der Hansestadt Wismar zu streichen. Mit„Zilleweg“ ist eine auf einem Privatgrundstück liegende Zufahrt bezeichnet. Die am „Zilleweg“ anliegende Wohnbebauung hat als Postanschrift „Friedrich-Wolf-Straße. Eine gesonderte Bezeichnung dieser privaten Straßenfläche ist nicht notwendig und im Straßenverzeichnis irreführend, da der „Zilleweg“ als Adresse nicht existiert.

Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg über die Vorbereitung der Bildung eines Regionalen Berufsschulzentrums Nord
Die Hansestadt Wismar schließt eine Vereinbarung zur Vorbereitung der Bildung eines Regionalen Berufsschulzentrums Nord mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg.
Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die diesen Prozess begleitet.
Die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern führt dazu, dass die Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen, ausgehend von 100 % im Schuljahr 1999/2000, auf 38 % im Schuljahr 2009/2010 sinken werden und anschließend auf diesem niedrigen Niveau verbleiben.
Die künftige Verteilung der Schüler Mecklenburg-Vorpommerns wird so erfolgen, dass davon auf die Planungsregion Nord 22 % - 25 %, d. h. 770 bis 875 Schüler, entfallen.
Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 sollen die 3 bestehenden beruflichen Schulen der Nordregion zusammen gelegt werden, um ein effektives Bildungszentrum zu entwickeln.

Erhöhung der Kosten für den Musikschulunterricht

Die Bürgerschaft beschloss, zum Schuljahresbeginn 2003 und 2004 (jeweils zum 01. August) eine Erhöhung der Entgelte vorzunehmen.
Gründe für die Verteuerung des Musikschulunterrichtes sind die Erhöhung der laufenden Kosten, Tariferhöhungen, gestiegene Energiepreise sowie eine verminderte Förderung durch das Land und nicht zuletzt die schwierige  Haushaltssituation der Stadt. Nach der Anhebung der Entgelte befindet sich Wismar im Mittelfeld  in Mecklenburg-Vorpommern.

Stadtführer in der Hansestadt Wismar

Die Bürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Stadtführer, die eine Qualifikation über die Volkshochschule und die Tourismusinformation der Hansestadt Wismar nachweisen können, mit einem Garantiesiegel, das bei Stadtführungen zu tragen ist, zu versehen. Dieses könnte zum Beispiel ein Hut, ein Anstecker oder ähnliches  sein. Mit diesem Prüfauftrag soll erreicht werden, dass bei Stadtführungen auch optisch sichtbar ist, dass es sich bei dem Stadtführer um eine qualifizierte und bei der Tourismusabteilung unter Vertrag stehende Person handelt.

Bebauungsplan Nr. 58/01 „Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke“

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58/01 „Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke“  geprüft, beschloss die Abwägung und den Satzungsbeschluss. Im Plangebiet soll grundsätzlich produzierendes Gewerbe und keine Einzelhandelseinrichtungen angesiedelt werden.

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 25/92  "Wohngebietszentrum Wendorf/Nord"

Die Bürgerschaft beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 25/92 "Wohngebietszentrum Wendorf/Nord" in der vorliegenden Form für die Dauer eines Monats. Die im Beschlussvorschlag vorgesehene Wohnform „Betreutes Wohnen“ wird von max. 45 WE auf max. 55 WE erhöht, da der Bedarf vorhanden ist. Ziel der vorliegenden Planung ist es, ein attraktives Handels- und Dienstleistungszentrum für das Wohngebiet Wendorf Nord zu schaffen.

Teilbebauungsplan Nr. 19/91/3 „ Wohngebiet Redentin Ost“

Ebenfalls beschlossen wurde die  öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für den Teilbebauungsplanentwurf  Nr.19/91/3 „ Wohngebiet Redentin Ost“ in der vorliegenden Form für die Dauer eines Monats. Das Plangebiet umfasst ca. 14 ha. Es wird im Norden durch die Kleingartenanlage Redentin,  im Osten durch die vorhandene Bebauung zur Inselstraße, im Süden durch den Landgang und Westen wieder durch die Inselstraße begrenzt. Auch in  diesem Bereich Redentins besteht  Nachfrage an Wohnbauflächen.

Teilbebauungsplan Nr. 19/91/5  „ Wohn- und Mischgebiet Redentin West“

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Teilbebauungsplanes Nr. 19/91/5  "Wohn- und Mischgebiet Redentin West und beschloss die Satzung. Städtebauliche Ziele sind die Gestaltung des Angers als Zentrum, Optimierung der öffentlichen Erschließung für den Kfz -Verkehr, Rad- und Fußwege sowie das sensible Einfügen zusätzlicher Wohngebäude, was nur in geringem Umfang möglich ist.

Bebauungsplan Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar "Gewerbegebiet Kritzowburg"

Ebenfalls zugestimmt wurde dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar "Gewerbegebiet Kritzowburg". Danach ist die vorgesehene frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  von der Verwaltung durchzuführen. Entsprechend einem Beschluss der Landesregierung M-V vom 29. 01. 2002 sind Großstandorte für gewerbliche Ansiedlungen in Mecklenburg-Vorpommern zu untersuchen und planerisch vorzubereiten. Damit sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass zukünftig potenziellen Großinvestoren Standorte im Land bedarfsgerecht und kurzfristig angeboten werden können. Einer dieser Standorte ist der Bereich Wismar/Kritzow.  Dieser besteht aus drei Teilflächen, von denen sich zwei überwiegend außerhalb der Hansestadt Wismar befinden. Die Teilfläche  westlich der Osttangente ist fast vollständig im Stadtgebiet gelegen und für die Nutzung als Wohnstandort geeignet. Das künftige Gewerbegebiet befindet sich unmittelbar an der Osttangente, es hat eine direkte verkehrliche Anbindung an die überregionalen Verkehrstrassen, Bundesautobahnen A 20 / A241 und Bundestrassen sowie an den Seehafen. Vor der Realisierung des Wohngebietes  ist als planungsrechtliche Vorraussetzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kritzowburg“ erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 31/93 "Wohngebiet Kritzowburg Nord"

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss einen geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 31/93. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:  von den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)
im Osten: durch das künftige Gewerbegebiet Kritzowburg (Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 60/03)
im Süden:     durch die Bundesstraße B 105
im Westen:     durch die östliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 10/91
Bereits im Jahre 1993 wurde der Bürgerschaftsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31/93 "Wohngebiet Kritzowburg Nord" gefasst. Bis zum Jahr 2015 hat die Hansestadt Wismar entsprechend des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) aus dem Jahr 2002  einen Bedarf von ca. 1050 Eigenheimen.  In den jetzt vorhandenen Neubaustandorten sind aber nur noch Restflächen für rund 300 Eigenheimplätze vorhanden. Das geplante, auf ca. 30 ha verkleinerte Wohngebiet Kritzowburg Nord,  lässt eine Bebauung von weiteren 300 Eigenheime zu.

Durch zwei weitere Beschlüsse wurde die Entwicklung, Vorbereitung und Erschließung des geplanten Wohngebietes und des Gewerbegebietes Kritzowburg Nord der LANDESGRUNDERWERB Mecklenburg-Vorpommern (LGE) übertragen.
Für die Entwicklung des Wohngebietes sind als weitere Vetragspartner die Hanseatischen Immobilien Management GmbH & Co. KG (HIM) und die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar vorgesehen.
Die Zusammenarbeit der Hansestadt Wismar  erfolgt in beiden Fällen auf der Basis des Städtebaulichen Grundlagenvertrages. Dadurch übernehmen die o.g. Erschließungsträger den Ankauf der betroffenen Grundstücke, die Erarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erschließungsplanung- und Durchführung sowie die Vermarktung der Grundstücke. Alle Dienstleistungen werden für die Hansestadt Wismar kostenfrei erbracht. Die Refinanzierung erfolgt über die Vermarktung der Baugrundstücke.

 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Vergabe von Planungsleistungen für die Gewerbeschule

Ein  Architekturbüro aus Wismar erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Gebäudeplanung – Phasen 2-8 nach HOAI – zum Vorhaben  Gewerbeschule Bau in  Wismar, Lübsche Str. 207 in Höhe von Brutto 188.500,00 €.

Vergabe von Bauleistungen 

Ausbau der L 12 – Ortsdurchfahrt Wismar, Hoher Damm, 1. BA“
Der Auftrag für die Erschließungsmaßnahme Ausbau der L 12 . Ortsdurchfahrt Wismar, Hoher Damm,1. BA –Geh- und Radwege, Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün in Höhe von 1.331.589,20 € wird an ein Straßen- und Tiefbau GmbH aus Schwerin vergeben.

Vergabe von Bauleistungen für den Um- und Ausbau des Betriebshofes des EVB

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss die Vergabe der Bauleistung „Um- und Ausbau des Betriebshofes des EVB der Hansestadt Wismar, Teilobjekt 1: Neubau Verwaltungsgebäude, Los 2 - Fassade“ an einen Metallbaubetrieb aus Kröpelin mit einer Bruttoangebotssumme von 467.648,91 Euro.

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 WG „Redentin-Ost“

Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 WG „Redentin-Ost“ wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH, den Vertrag abzuschließen. Die Kosten für die Erschließung trägt der Erschließungsträger.

Anmietung von Büroflächen auf dem Grundstück Großschmiedestraße 11-17

Die Hansestadt Wismar mietet Büroflächen in der Großschmiedestraße 11-17 in Wismar, von ca. 1700 m² für die Mietdauer von 10 Jahren.

 

30.06.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft