Beschlüsse der 46. Sitzung der Bürgerschaft am 26. Juni 2003 |
Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
Die Bürgerschaft stimmte den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in Grevesmühlen zu. |
Besetzung des Aufsichtsrates der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbHDie Bürgerschaft schlägt der Gesellschafterversammlung |
Streichung eines Straßennamens
Der Straßenname Zilleweg ist aus dem Straßenverzeichnis der Hansestadt Wismar zu streichen. MitZilleweg ist eine auf einem Privatgrundstück liegende Zufahrt bezeichnet. Die am Zilleweg anliegende Wohnbebauung hat als Postanschrift Friedrich-Wolf-Straße. Eine gesonderte Bezeichnung dieser privaten Straßenfläche ist nicht notwendig und im Straßenverzeichnis irreführend, da der Zilleweg als Adresse nicht existiert. |
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg über die Vorbereitung der Bildung eines Regionalen Berufsschulzentrums Nord |
Erhöhung der Kosten für den Musikschulunterricht
Die Bürgerschaft beschloss, zum Schuljahresbeginn 2003 und 2004 (jeweils zum 01. August) eine Erhöhung der Entgelte vorzunehmen. |
Stadtführer in der Hansestadt Wismar
Die Bürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Stadtführer, die eine Qualifikation über die Volkshochschule und die Tourismusinformation der Hansestadt Wismar nachweisen können, mit einem Garantiesiegel, das bei Stadtführungen zu tragen ist, zu versehen. Dieses könnte zum Beispiel ein Hut, ein Anstecker oder ähnliches sein. Mit diesem Prüfauftrag soll erreicht werden, dass bei Stadtführungen auch optisch sichtbar ist, dass es sich bei dem Stadtführer um eine qualifizierte und bei der Tourismusabteilung unter Vertrag stehende Person handelt. |
Bebauungsplan Nr. 58/01 Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58/01 Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke geprüft, beschloss die Abwägung und den Satzungsbeschluss. Im Plangebiet soll grundsätzlich produzierendes Gewerbe und keine Einzelhandelseinrichtungen angesiedelt werden. |
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/92 "Wohngebietszentrum Wendorf/Nord" Die Bürgerschaft beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/92 "Wohngebietszentrum Wendorf/Nord" in der vorliegenden Form für die Dauer eines Monats. Die im Beschlussvorschlag vorgesehene Wohnform Betreutes Wohnen wird von max. 45 WE auf max. 55 WE erhöht, da der Bedarf vorhanden ist. Ziel der vorliegenden Planung ist es, ein attraktives Handels- und Dienstleistungszentrum für das Wohngebiet Wendorf Nord zu schaffen. |
Teilbebauungsplan Nr. 19/91/3 Wohngebiet Redentin Ost
Ebenfalls beschlossen wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für den Teilbebauungsplanentwurf Nr.19/91/3 Wohngebiet Redentin Ost in der vorliegenden Form für die Dauer eines Monats. Das Plangebiet umfasst ca. 14 ha. Es wird im Norden durch die Kleingartenanlage Redentin, im Osten durch die vorhandene Bebauung zur Inselstraße, im Süden durch den Landgang und Westen wieder durch die Inselstraße begrenzt. Auch in diesem Bereich Redentins besteht Nachfrage an Wohnbauflächen. |
Teilbebauungsplan Nr. 19/91/5 Wohn- und Mischgebiet Redentin West
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Teilbebauungsplanes Nr. 19/91/5 "Wohn- und Mischgebiet Redentin West und beschloss die Satzung. Städtebauliche Ziele sind die Gestaltung des Angers als Zentrum, Optimierung der öffentlichen Erschließung für den Kfz -Verkehr, Rad- und Fußwege sowie das sensible Einfügen zusätzlicher Wohngebäude, was nur in geringem Umfang möglich ist. |
Bebauungsplan Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar "Gewerbegebiet Kritzowburg"
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar "Gewerbegebiet Kritzowburg". Danach ist die vorgesehene frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung durchzuführen. Entsprechend einem Beschluss der Landesregierung M-V vom 29. 01. 2002 sind Großstandorte für gewerbliche Ansiedlungen in Mecklenburg-Vorpommern zu untersuchen und planerisch vorzubereiten. Damit sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass zukünftig potenziellen Großinvestoren Standorte im Land bedarfsgerecht und kurzfristig angeboten werden können. Einer dieser Standorte ist der Bereich Wismar/Kritzow. Dieser besteht aus drei Teilflächen, von denen sich zwei überwiegend außerhalb der Hansestadt Wismar befinden. Die Teilfläche westlich der Osttangente ist fast vollständig im Stadtgebiet gelegen und für die Nutzung als Wohnstandort geeignet. Das künftige Gewerbegebiet befindet sich unmittelbar an der Osttangente, es hat eine direkte verkehrliche Anbindung an die überregionalen Verkehrstrassen, Bundesautobahnen A 20 / A241 und Bundestrassen sowie an den Seehafen. Vor der Realisierung des Wohngebietes ist als planungsrechtliche Vorraussetzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kritzowburg erforderlich. |
Bebauungsplan Nr. 31/93 "Wohngebiet Kritzowburg Nord" Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss einen geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 31/93. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: |
Durch zwei weitere Beschlüsse wurde die Entwicklung, Vorbereitung und Erschließung des geplanten Wohngebietes und des Gewerbegebietes Kritzowburg Nord der LANDESGRUNDERWERB Mecklenburg-Vorpommern (LGE) übertragen. |
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
Vergabe von Planungsleistungen für die Gewerbeschule
Ein Architekturbüro aus Wismar erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Gebäudeplanung Phasen 2-8 nach HOAI zum Vorhaben Gewerbeschule Bau in Wismar, Lübsche Str. 207 in Höhe von Brutto 188.500,00 . |
Vergabe von Bauleistungen Ausbau der L 12 Ortsdurchfahrt Wismar, Hoher Damm, 1. BA |
Vergabe von Bauleistungen für den Um- und Ausbau des Betriebshofes des EVB Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss die Vergabe der Bauleistung Um- und Ausbau des Betriebshofes des EVB der Hansestadt Wismar, Teilobjekt 1: Neubau Verwaltungsgebäude, Los 2 - Fassade an einen Metallbaubetrieb aus Kröpelin mit einer Bruttoangebotssumme von 467.648,91 Euro. |
Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 WG Redentin-Ost Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für den 1. Bauabschnitt zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 WG Redentin-Ost wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH, den Vertrag abzuschließen. Die Kosten für die Erschließung trägt der Erschließungsträger. |
Anmietung von Büroflächen auf dem Grundstück Großschmiedestraße 11-17 Die Hansestadt Wismar mietet Büroflächen in der Großschmiedestraße 11-17 in Wismar, von ca. 1700 m² für die Mietdauer von 10 Jahren. |
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