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Beschlüsse der 42. Sitzung der Bürgerschaft am 27. Februar 2003

Angesichts des drohenden Irak-Krieges verabschiedeten die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar eine Entschließung, die vom Präsidenten der Bürgerschaft und den Vorsitzenden der vier Fraktionen SPD, CDU, PDS und Liberale Liste-FDP unterzeichnet ist, mit folgendem Wortlaut:

Mit großer Sorge nehmen die Mitglieder aller in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vertretenen Fraktionen in diesen Wochen und Tagen zur Kenntnis, dass die Welt vor dem drohenden Abgrund eines Krieges steht.
In aller Einmütigkeit und in dem Bewusstsein ihrer politischen und moralischen Verantwortung wenden wir - die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar- uns  an die Öffentlichkeit sowie  die Landes – und Bundesregierung:
Ein Krieg gegen den Irak wäre eine verheerende Antwort.
Den friedensstörenden Ambitionen und wahnwitzigen Rüstungsaktivitäten des irakischen Regimes muss mit allen anderen Mitteln Einhalt geboten werden.
Diese Mittel sind bisher noch nicht voll ausgereizt worden.
Die Auseinandersetzung mit Bagdad muss ausschließlich auf völkerrechtlicher Grundlage erfolgen unter Wahrung des Friedensangebotes der UN- Charta.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten einzusetzen, damit ein Krieg gegen den Irak in letzter Minute verhindert wird.
Die Mitglieder der Bürgerschaft gehen davon aus,  dass Deutschland im UN-Sicherheitsrat einem Krieg nicht zustimmen wird und sich an kriegerischen Einsätzen gegen den Irak nicht beteiligt.
Wismar ist geografisch weit vom Irak entfernt, aber die Notwendigkeit des Friedens verbindet uns mit dem irakischen Volk und den Völkern der betroffenen Region.
Die Welt ist heute verletzbarer denn je und der Frieden ist im Zeitalter der Globalisierung  unteilbar.
Darum ist auch die Willensäußerung aus der Hansestadt Wismar zur Besonnenheit und Friedfertigkeit ein wichtiger und moralischer Beitrag zur Friedenssicherung in der Welt.

Mandatsveränderungen in der Bürgerschaft
Mit Wirkung vom 31.01.2003 hat Peter Meinke, CDU, Wahlbereich 2, auf sein Mandat in der Bürgerschaft verzichtet. Nach § 42 des Kommunalwahlgesetzes M-V  hat  Roland Wille, CDU, mit Wirkung vom 21. Februar 2003 die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erworben.
Der Präsident der Bürgerschaft nahm die Verpflichtung des neuen Bürgerschaftsmitgliedes vor.

Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft

Der Präsident der Bürgerschaft teilte mit, dass das Bürgerschaftsmitglied, Katharina Bernhard, aus der CDU Fraktion ausgeschieden ist.Katharina Bernhard ist seit dem 19. Februar 2003 Mitglied der Fraktion Liberale Liste-FDP.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

Der Schulentwicklungsplan der Hansestadt Wismar wird vorzeitig für den Planungszeitraum 2001/2002 bis 2005/2006 fortgeschrieben. Die Fortschreibung ist eine erneute Vorschau auf die Bestandsfähigkeit der Schulstandorte. Die Analyse umfasst die Regionalen Schulen (Turnplatz- Schule, Brecht-Schule und Ostsee-Schule), die Integrierte Gesamtschule und die beiden Gymnasien.
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen kann die Mindestzügigkeit für die Regionalen Schulen nicht eingehalten werden. Die Turnplatz-Schule erhält ab dem Schuljahr 2003 /2004 keine Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 5.
Eine endgültige Entscheidung über die Aufhebung dieser Schule trifft die Bürgerschaft mit der Schulentwicklungsplanung zum Schuljahr 2006/2007.
Um die Standorte der  beiden Gymnasien zu erhalten, wurde entschieden, dass im Schuljahr 2003/2004 fünfte Klassen nur an der Großen Stadtschule gebildet werden, 2004/2005 nur am Gerhart- Hauptmann-Gymnasium und 2005/2006 nur an der Großen Stadtschule.
Dies gilt nur für den Fall, wenn insgesamt, wie in der Prognose ausgewiesen, drei 5. Klassen je Schuljahr gebildet werden können. Erlaubt die Anzahl der Schüler die Bildung einer vierten 5. Klasse, werden jeweils zwei 5. Klassen an beiden Schulstandorten gebildet.
Nach 2006 steigen die Schülerzahlen wieder leicht an, so dass an beiden Schulen Eingangsklassen gebildet werden können.
Alle anderen Schularten, wie die Grundschulen, die Förderschule und die Beruflichen Schulen, werden von dieser Fortschreibung nicht berührt.

UNESCO Welterbe

Die historischen Altstädte von Stralsund und Wismar sind am 27. Juni 2002 zusammen von der UNESCO zum „Welterbe der Menschheit“ deklariert worden.
Die Bürgerschaft fasste in diesem Zusammenhang drei wichtige Beschlüsse:

  • Einer Namensänderung der „Stiftung zur Förderung  des Welterbegedankens“ wurde zugestimmt. Der neue Name lautet: „Deutsche Stiftung Welterbe“.
    In Veröffentlichungen der Stiftung und wenn möglich, in der Satzung, ist jedoch darzustellen, dass diese Stiftung durch die Hansestadt Wismar und die Hansestadt Stralsund gegründet wurde.  Den Beschluss zur Gründung der gemeinsamen Stiftung  mit der Hansestadt Stralsund fasste die Bürgerschaft bereits im Dezember 2000.
    Mit dieser Namensänderung soll bewirkt werden, dass sich die Stiftung auch international  etabliert. Weiterhin soll deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um eine regionale und lokale Initiative handelt.
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2003 wird die Hansestadt Wismar   Mitglied in  der Organisation of World Heritage Cities (OWHC).
    In dieser Organisation sind über 200 historische Städte der Welt, die von der UNESCO den Status „Welterbe der Menschheit“ erhalten haben,  zusammengeschlossen.
    Die Aufgabe der Organisation besteht darin, spezifische Interessen der Mitgliedsstädte zusammenzufassen. Die Ergebnisse finden  z.B. in den Managementplänen und im Know-Now  der Städte ihren Niederschlag.  Darüber hinaus werden internationale Symposien und Jugendaustausche organisiert.
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 3.218,50 US-Dollar. Dieser wird je zur Hälfte von  Wismar und Stralsund getragen.
  • Ebenfalls rückwirkend zum 01. Januar 2003 wurde die Mitgliedschaft der Hansestadt Wismar im Verein Deutscher Welterbestätten beschlossen.
    In diesem Verein  sind alle deutschen Welterbestätten organisiert.
    Neben dem Schutz und dem Austausch von Fachinformationen geht es auch um das Vorantreiben gemeinsamer Interessen bei der denkmalverträglichen touristischen Vermarktung.
    Der Jahresbeitrag von 2.550,00€, wird ebenfalls mit Stralsund geteilt.

Richtlinie zur Vornahme von Ehrungen für verdiente Bürger

Durch Beschluss der Bürgerschaft wurde die  Bürgermeisterin gebeten, Möglichkeiten zu suchen, um Personen, die sich im öffentlichen Leben verdient gemacht haben, zu ehren.
Mit einer Richtlinie, die mehrfach im Verwaltungsausschuss beraten wurde, werden Regelungen getroffen, die neben der Ehrung von Bürgern und anderen Persönlichkeiten, auch die Ehrung von Sportlern zum Inhalt haben. Die Stiftung des Johann-Gottlob-Frege-Preises wurde bereits  am 30. Januar 1992 durch die Bürgerschaft beschlossen. Darüber hinaus nimmt die Hansestadt Wismar Ehrungen aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen vor.
Die Hansestadt Wismar ehrt ihre Bürger oder andere Persönlichkeiten durch:

  • Verleihung der Ehrenbürgerschaft (als höchste Auszeichnung der Stadt)
  • Verleihung des Ehrenringes der Hansestadt Wismar (für außergewöhnliche Leistungen)
  • Verleihung der Bürgermedaille der Hansestadt Wismar
  • Stiftung des Johann-Gottlob-Frege-Preises (entsprechend des Statutes)
  • Sportlerehrung
  • zusätzliche Auszeichnungen/Ehrungen

Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft und des Ehrenringes trifft die Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder.

Über die Vergabe der Bürgermedaille entscheidet die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Präsidium der Bürgerschaft.

Neue Straßennamen im Bereich des Wohngebietes Ostseeblick

Um die Zuordnung der Grundstücke zu ermöglichen, wurden folgende Straßennamen festgelegt:
Planstraße A:  Kieselsteinweg                     
Planstraße B: Feuersteinweg
Planstraße C: Seesternweg

Erhaltungssatzung für Wismar Süd

Damit die städtebauliche Eigenart  des Gebietes Klußer Damm- Lenesruher Weg- Arndtstraße   erhalten bleibt, wurde eine Erhaltungssatzung beschlossen. Grundlegendes Ziel der Satzung ist, dass die typische Backsteinbauweise, der um 1930 errichteten Häuser, gewahrt wird.
Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen muss  die Ziegelarchitektur berücksichtigt und erhalten werden.

Bauleitplanung:

Wohn-, Misch und Gewerbegebiet Lübsche Burg

Die Bürgerschaft stimmte der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar von Gewerbegebiet, Wohnbau und Grünfläche im Bereich Lübsche Burg in Wohn-, Misch und Gewerbegebiet und Grünfläche zu. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden geprüft und die Abwägung beschlossen. Es wurden keine Anregungen von Bürgern vorgebracht.

Seit dem Abzug der GUS Truppen im Jahre 1993 liegt das Gebiet brach. Das Areal, als Verbindung zwischen den Stadtteilen Friedenshof und Wendorf, soll überwiegend als Wohngebiet, zu kleinen Teilen auch gewerblich genutzt werden. Ein Teil wird  Grünfläche , so dass die Gestaltung des benachbarten Landesgartenschaugeländes partiell fortgeführt werden kann. Noch vorhandene Kasernenbauten sollen in die Planung einbezogen werden.

Die städtische Feuerwehr und die Abteilung Grünflächen sollen hier angesiedelt werden.

Bauleitplanung:

Sondergebiet Zentraler Omnibusbahnhof

Die Bürgerschaft hat die planungsrechtlich-relevanten Anregungen und Hinweise der Träger der öffentliche Belange zum Teilbebauungsplanentwurf Nr. 12/91/1 „Sondergebiet zentraler Omnibusbahnhof geprüft und die Abwägung beschlossen. Während der öffentliche Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern vorgebracht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Voraussetzungen für die Errichtung des Zentralen Omnibusbahnhofes geschaffen.

Die zentrale Lage  des ZOB ermöglicht die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsarten wie Bus Bahn,  PKW, Fahrrad und Fußgänger. Durch den Wegfall der bestehenden Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG  soll die Fläche neu geordnet werden und in kleineren Bereichen zusätzliche Nutzungen, für Kfz- Stellflächen und Gewerbe, ausgewiesen werden.

Information über die Bedingungen der Übertragung kommunaler Kindertagesstätten

Der Antrag , dass den Fraktionen im Zusammenhang mit der Grundsatzentscheidung zur Übertragung der kommunalen Kindertagessstätten in freie Trägerschaft   alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur  Verfügung  gestellt werden, um die Entscheidungssicherheit  zu schaffen, wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung

Übertragung von unerschlossenen Grundstücksflächen
Die Hansestadt Wismar überträgt aus ihrem Eigentum innerhalb  des Bebauungsplanes Nr. 21/91 „Gewerbegebiet Haffeld Nord“  unerschlossene Grundstücksflächen  unentgeltlich an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.

Nebenabrede zum Erschließungsvertrag
Die Bürgerschaft beschließt die Genehmigung des Abschlusses einer Nebenabrede zum  Erschließungsvertrag vom 12. November 1999 Bebauungsplan Nr. 19/91/4 WG „Fischkaten-Nordost“ mit einem Erschließungsträger. Durch die Veränderung des Vertrages kann die Straße bereits vor Fertigstellung von 80 % der Hochbaumaßnahmen erfolgen und durch die Hansestadt Wismar übernommen werden.

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kommunalkrediten            
Die Bürgerschaft ermächtigt die Bürgermeisterin zur Aufnahme von Kommunalkrediten zum Zwecke der Umschuldung in einer Gesamthöhe von 6.135,2 T€. Diese sind Bestandteil der Haushaltssatzung 2003. Ablösekosten fallen nicht an.

Übertragung eines Erbaurechtes
Der Übertragung des Erbbaurechtes  am Grundstück Zum Dock 6, 23966 Wismar, Flurstück 3506/20, an eine noch zu gründende Verwaltungsgesellschaft wird zugestimmt.

08.03.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft