Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde oder gegebenenfalls auch im Internet.
Was an Unterlagen beizubringen ist, wird Ihnen dort ebenfalls auf Anfrage mitgeteilt.
Spielhallenbetrieb - Erlaubnisantrag
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja