Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Im Übrigen gibt es im Gewerberecht keine Unterscheidung zwischen Gewerbe und Kleingewerbe. Der Begriff Kleingewerbe kommt aus dem Handelsrecht. Die Anmeldung eines Gewerbes gilt also ebenfalls für Kleingewerbe.
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
Anzeigepflichtig sind:
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja