Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Informationsmaterial zur Fischereischeinprüfung

Angeln ist für viele Menschen die schönste Freizeitbeschäftigung. In einer landschaftlich reizvollen Umgebung diesem Hobby nachzugehen, zu entspannen und so manch selbstgefangenen Fisch als wertvolle Mahlzeit mit nach Hause zu nehmen, findet immer mehr Zuspruch.
Damit aus der legitimen Nutzung kein Schaden für die Fischbestände erwächst, sind die Bestimmungen des Fischereirechtes zu beachten und einzuhalten.

Grundsätzlich besteht neben dem Erwerb einer Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer, generell beim Fischfang in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie auch in den anderen Bundesländern, die Fischereischeinpflicht. Diese Pflicht besteht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und ist im Fischereigesetz verankert.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Fischereischein auf Lebenszeit nach bestandener Prüfung erteilt. Er gilt als Sachkundenachweis mit dem jeder, der den Fischfang ausüben möchte, seine Befähigung im Umgang mit der Umwelt und Natur an den heimischen Gewässern und natürlich mit den Fischen dokumentiert.

Was für den Fischer die dreijährige Berufsausbildung darstellt, ist für den Angler die Fischereischeinprüfung.
Mit der Fischereischeinprüfung werden die Kenntnisse zu den anglerischen Fanggeräten, zu ihrer fischwaidgerechten Handhabung, zu den Fischarten, zur Biologie der Fische und der Hege der Fischbestände, sowie zum Natur- und Umweltschutz und zu den fischereirechtlichen Regeln abgefragt.

Im BürgerServiceCenter ist die Broschüre "Fischereischeinprüfung" erhältlich, in der auf die Vorbereitung und Durchführung dieser Prüfung eingegangen wird.
Sie enthält einen Fragekatalog der Prüfungsfragen, Lehrinhalte und nützliche Literaturhinweise. Die Broschüre kostet 3,00 Euro.